HP LaserJet 1100 Printer series - Hewlett-Packard-Software-Lizenzvertrag

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Hewlett-Packard-Software-Lizenzvertrag

ACHTUNG: DIE VERWENDUNG DIESER SOFTWARE
UNTERLIEGT DEN NACHFOLGENDEN HP-SOFTWARE-
LIZENZBESTIMMUNGEN. DURCH VERWENDUNG DER
SOFTWARE WERDEN DIESE LIZENZBESTIMMUNGEN VON
IHNEN ANERKANNT.

HP-SOFTWARE-LIZENZBESTIMMUNGEN

Die folgenden Lizenzbestimmungen gelten für die Benutzung der
beiliegenden Software, es sei denn, es liegt eine andere schriftliche
Vereinbarung mit Hewlett-Packard vor.

Lizenzgewährung. Hewlett-Packard gewährt Ihnen eine Lizenz zur
Verwendung einer Kopie der Software. „Verwendung“ bedeutet das
Aufbewahren, Laden, Installieren, Ausführen oder Anzeigen der
Software. Sie sind nicht berechtigt, die Software zu verändern oder
deren Lizenz- oder Steuerfunktionen zu deaktivieren. Wenn die
Software für eine „gleichzeitige Benutzung“ lizenziert ist, dürfen nicht
mehr als die genehmigte Anzahl von Benutzern die Software
gleichzeitig verwenden.

Eigentumsrechte. Das Eigentums- und Urheberrecht an der Software
verbleibt bei Hewlett-Packard oder den Drittlieferanten. Diese Lizenz
gibt Ihnen keinerlei Rechtstitel oder Eigentumsrechte an der Software
und beinhaltet nicht den Verkauf von Rechten an der Software. Die
HP-Dritthersteller können ihre Rechte im Falle einer Verletzung
dieser Lizenzvereinbarungen geltend machen.

Kopien und Adaptionen. Kopien oder Bearbeitungen der Software
sind nur zu Archivierungszwecken zulässig bzw. dann, wenn eine
solche Kopie oder Bearbeitung eine wesentliche Voraussetzung für
die autorisierte Verwendung der Software darstellt. Die
Urheberrechtsvermerke der Originalsoftware müssen bei allen
Kopien und Bearbeitungen erhalten bleiben. Es ist nicht gestattet, die
Software in ein öffentliches Netzwerk zu kopieren.

Keine Deassemblierung oder Entschlüsselung. Die Software darf
ohne die vorherige schriftliche Genehmigung durch Hewlett-Packard
nicht deassembliert oder dekompiliert werden. In einigen Ländern
bedarf die beschränkte Deassemblierung oder Dekompilierung keiner
vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Hersteller. Sie sind
verpflichtet, Hewlett-Packard auf Anfrage angemessen detaillierte
Informationen bezüglich einer Zerlegung oder Dekompilierung zu
liefern. Die Software darf nicht entschlüsselt werden, es sei denn,
eine solche Entschlüsselung ist für den Betrieb der Software
erforderlich.

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GE

Hewlett-Packard-Software-Lizenzvertrag 121

Weitergabe. Ihre Lizenz erlischt automatisch bei einer Übertragung
der Software. Bei einer solchen Übertragung muß die Software
einschließlich aller Kopien und zugehöriger Dokumentation an den
Empfänger übergeben werden. Als Bedingung für eine Übertragung
muß sich der Empfänger mit den Lizenzbestimmungen einverstanden
erklären.

Kündigung. Hewlett-Packard kann diese Lizenz bei jeglichem Verstoß
gegen diese Lizenzbestimmungen kündigen. In einem solchen Fall
muß die Software zusammen mit allen Kopien, Bearbeitungen und
zusammengeführten Teilen in jeglicher Form umgehend zerstört
werden.

Exportbestimmungen. Die Software oder Kopien und Bearbeitungen
der Software dürfen nicht entgegen einschlägiger Gesetze und
Bestimmungen exportiert oder rückexportiert werden.

Einschränkende Rechte durch die US-Regierung. Die Software und
zuge-hörige Dokumentation wurden vollständig auf private Kosten
entwickelt. Sie werden geliefert und lizenziert als „kommerzielle
Computer-Software“ gemäß Definition in DFARS 252.227-7013
(Okt. 1988), DFARS 252.211-7015 (Mai 1991) oder DFARS
252.227-7014 (Juni 1995), als ein „kommerzielles Produkt“ gemäß
Definition in FAR 2.101 (a) (Juni 1987) oder als „eingeschränkte
Computer-Software“ gemäß Definition in FAR 52.227-19 (Juni 1987)
(oder anderen maßgeblichen behördlichen Bestimmungen oder
Vertragsbedingungen). Dieses sind die einzigen Rechte, die für
solche Software und Dokumentation durch die entsprechenden
FAR- oder DFARS-Bestimmungen oder den HP-Standard-
Lizenzvertrag für das Produkt vorgesehen sind.

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122 Anhang D Gewährleistung und Lizenzierung

GE